Buchungsnummer: | 1318621 |
Referenten: | Carsten Schuster |
Dauer: | 3 Tage |
Seminarbeginn: | 04.10.2022 10:50 |
Seminarende: | 07.10.2022 10:35 |
Seminargebühr: | 810,00 € |
Dieser Workshop bietet fachliche Unterstützung und Hilfestellung bei der Steuerung von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX. Hier werden noch einmal die Gesamtzusammenhänge der Zuständigkeitsregelungen auch anhand von Fallstudien bis ins Detail dargestellt.
Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe der KV
Begriff der Behinderung
Rehabedürftigkeit, Rehafähigkeit, Rehaprognose und Rehaziel
Berücksichtigung von medizinischen Indikatoren bei der Leistungsentscheidung
Stichprobenregelung MDK bei der Leistungsentscheidung
Anschlussrehabilitation
Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe der DRV
Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen nach dem SGB VI
Auslegungsgrundsätze der DRV zu den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
Musterbescheide der DRV aus der Praxis
Zuständigkeitsregelungen (§§ 14-18 SGB IX)
Fallstudien zu ausgewählten Bereichen der Zuständigkeitsregelungen
Gemeinsame Empfehlung der Rehaträger zur Zuständigkeitsklärung
Auswirkungen des BTHG auf das SGB IX
Teilhabeplanvefahren für die BKK
Bewertung von Erstattungsansprüchen auch in der Abgrenzung zum SGB X
Aktuelle Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse
Mitarbeiter/innen im Leistungsbereich der Krankenkasse, die in der Praxis täglich Fragen rund um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu beurteilen haben. Dieses Seminar ist nur für BKK-Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen von Kooperationspartnern.
Kenntnisse zu Aufbau und Wirkungsweise des SGB IX werden vorausgesetzt.
Carsten Schuster, Tel.: 06623 84-3223, E-Mail: SchusterC@bkk-akademie.de
Gina Groth, Tel.: 06623 84-3190, E-Mail: GrothG@bkk-akademie.de