Buchungsnummer: | 1334194 |
Referenten: | Carsten Schuster |
Dauer: | 2 Tage |
Seminarbeginn: | 27.10.2022 09:00 |
Seminarende: | 28.10.2022 15:30 |
Seminargebühr: |
Das SGB IX (Leistungen zur Teilhabe) wurde 2018 in wesentlichen Teilen modifiziert und an die Herausforderungen der Zukunft angepasst. Insbesondere in der Abgrenzung von Leistungsanträgen zu anderen Leistungsträgern ergeben sich in der Praxis immer wieder neue Fragen. Nachdem der allgemeine Leistungsbereich zwischenzeitlich wesentliche Änderungen in der Praxis umgesetzt hat, sind die Möglichkeiten im Bereich AU- und Krankengeldfallmanagement bisher vielfach ungenutzt geblieben. Aus diesem Grunde sehen wir jetzt den richtigen Zeitpunkt, um den Rehaprozess im AU-Fallmanagement in der Praxis aktiv voran zu bringen und die Mitarbeiter/innen der Krankenkassen hier zu unterstützen. Das kann in einem speziellen Seminar nur für die Mitarbeiter/innen im AU- und Krankengeldfallmanagement deutlich besser gelingen, als in den Seminaren, die bisher allgemein zum SGB IX angeboten wurden.
Überblick über die wesentlichen Änderungen im SGB IX
Überblick über die Gemeinsame Empfehlung „Reha-Prozess“ (BAR)
Ausgestaltung des Rehabilitationsprozesses
Grundsätze der Bedarfserkennung im AU-Fall
Anhaltspunkte für Fallgestaltungen im Fallmanagement und Erkennen von Teilhabebedarfen
Aktivitäten der Krankenkasse, um andere Akteure und Leistungsträger einzubinden
Erkennen des richtigen Leistungsträgers (Zuständigkeitsklärung)
Splitting eines Leistungsantrages (§ 15 Abs. 1 SGB IX)
Leistungserbringung der Krankenkasse aus einer Hand (Verfahren nach § 15 Abs. 2 SGB IX)
Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
Wie geht es nach einer erfolglosen REHA für den erkrankten Versicherten weiter?
Versorgung mit Hilfsmitteln (Schnittstelle KV und DRV)
Beschleunigung von Antragsverfahren der LTA
Der Teilhabeplan
Gestaltung von Teilhabeverfahren und Teilhabekonferenzen in der Praxis
Beratungsangebote der Ansprechstellen und der unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Wunsch- und Wahlrechte der Versicherten auch bei anderen Leistungsträgern
(einschließlich Möglichkeiten der Genehmigungsfiktion nach dem SGB IX)
Fallbeispiele aus der Praxis, die einen Nutzen der vorgenannten Anwendung für die Krankenkasse
erkennbar machen
Mitarbeiter/innen im Leistungsbereich der Krankenkassen, die den erkrankten Versicherten mit einem aktiven Fall- und Versorgungsmanagement unterstützen.
Carsten Schuster, Tel.: 06623 84-3223, E-Mail: SchusterC@bkk-akademie.de
Gina Groth, Tel.: 06623 84-3190, E-Mail: GrothG@bkk-akademie.de