Beweislastumkehr - Was fordert die Aufsicht als Nachweis der Umsetzung der DSGVO? Aufbau einer Datenschutzrichtlinie/eines DSMS

Buchungsnummer: 1339229
Referenten: Udo Polaszek
Dauer: 1 Tag
Seminartyp: Workshop
Unterrichtseinheiten: 0
Seminargebühr: 552,00 €
Inhalt

Die Aufsichtsbehörden müssen einen Verstoß nicht mehr nachweisen. Stattdessen muss der Verantwortliche jederzeit in der Lage sein, auf Anfrage die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. D.h. schon alleine der fehlende Nachweis (in der Regelfall die notwendige Dokumentation) führt zu einer Feststellung, selbst wenn die dazugehörige Verarbeitung der Daten rechtskonform erfolgte. Im Fall einer meldepflichtigen Datenpanne würde eine fehlende Dokumentation verhängnisvoll wirken. Die Rechenschaftspflicht erstreckt sich auf alle Anforderungen, die die Grundverordnung an den für die Verarbeitung Verantwortlichen stellt. Im zweiten Abschnitt steht der Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems im Vordergrund. In diesem vertiefenden Teil erarbeiten die Teilnehmer, wie sie die Datenschutzanforderungen der DSGVO effizient umsetzen können und welche vorrangigen Maßnahmen erforderlich sind. Grundlage ist die Erstellung einer Datenschutzrichtlinie, mit der die umfassenden Nachweispflichten erfüllt werden können.

Schwerpunkte

Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die Anforderungen der DSGVO zu erkennen, umzusetzen und die erforderliche Dokumentation für aufsichtsrechtliche Erhebungen vorzuhalten.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Innenrevisoren, Projektverantwortliche, Mitarbeiter/innen mit Management-und Führungsverantwortung, Mitarbeiter/innen der Fachabteilungen

Ihr Ansprechpartner zu inhaltlichen Fragen

Michael Pilgram, Tel.: 06623 84 3115, E-Mail: PilgramM@bkk-akademie.de

Ihr Ansprechpartner zu Terminen und Anmeldung

Gina Groth, Tel.: 06623 84-3190, E-Mail: GrothG@bkk-akademie.de

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