Buchungsnummer: | 1339229 |
Referenten: | Udo Polaszek |
Dauer: | 1 Tag |
Seminargebühr: | 552,00 € |
Die Aufsichtsbehörden müssen einen Verstoß nicht mehr nachweisen. Stattdessen muss der Verantwortliche jederzeit in der Lage sein, auf Anfrage die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. D.h. schon alleine der fehlende Nachweis (in der Regelfall die notwendige Dokumentation) führt zu einer Feststellung, selbst wenn die dazugehörige Verarbeitung der Daten rechtskonform erfolgte. Im Fall einer meldepflichtigen Datenpanne würde eine fehlende Dokumentation verhängnisvoll wirken. Die Rechenschaftspflicht erstreckt sich auf alle Anforderungen, die die Grundverordnung an den für die Verarbeitung Verantwortlichen stellt. Im zweiten Abschnitt steht der Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems im Vordergrund. In diesem vertiefenden Teil erarbeiten die Teilnehmer, wie sie die Datenschutzanforderungen der DSGVO effizient umsetzen können und welche vorrangigen Maßnahmen erforderlich sind. Grundlage ist die Erstellung einer Datenschutzrichtlinie, mit der die umfassenden Nachweispflichten erfüllt werden können.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die Anforderungen der DSGVO zu erkennen, umzusetzen und die erforderliche Dokumentation für aufsichtsrechtliche Erhebungen vorzuhalten.
Datenschutzbeauftragte, Innenrevisoren, Projektverantwortliche, Mitarbeiter/innen mit Management-und Führungsverantwortung, Mitarbeiter/innen der Fachabteilungen
Michael Pilgram, Tel.: 06623 84 3115, E-Mail: PilgramM@bkk-akademie.de
Gina Groth, Tel.: 06623 84-3190, E-Mail: GrothG@bkk-akademie.de