Arbeitsentgelt
| Buchungsnummer: | 1487361 |
| Referenten: | Jürgen Schmidt |
| Dauer: | 2,5 Tage |
| Seminarbeginn: | 08.06.2026 09:00 |
| Seminarende: | 10.06.2026 12:25 |
| Seminargebühr: | 800,00 € |
Die korrekte Beurteilung der Arbeitsentgelteigenschaft ist für die Krankenkasse in vielen Bereichen von großer Bedeutung. Die Höhe des Arbeitsentgelts wirkt sich einerseits auf die Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit (regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, geringfügig entlohnte Beschäftigung) aus, andererseits bildet sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Auch für die Berechnung des Krankengeldes wird das Arbeitsentgelt herangezogen.
-
Unterscheidung des Arbeitsentgelts nach Eigenschaften
-
Lohnsteuerfreie Einnahmen
-
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen
-
Aufwendung des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers
-
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit
-
Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (Direktzusage/Unterstützungskasse,Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung)
-
Betriebliche Gesundheitsförderung
-
Zuwendung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Beratungsleistungen und Notbetreuungsleistungen
-
-
Pauschal besteuerte Bezüge
-
Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltung
-
Erholungsbeihilfen
-
Zuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
-
Vergütung von Verpflegungsmehraufwendungen
-
Zuwendungen an eine umlagefinanzierte Pensionskasse
-
Zuwendungen des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Krankenversicherung
-
-
Sachbezüge
-
Verpflegung, Unterkunft, Wohnung
-
Sonstige Sachbezüge (z. B. PKW-Überlassung)
-
Belegschaftsrabatte
-
Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Firmenkundenbetreuung.
Harald Kroppmanns, Tel.: 06623 84-3169, E-Mail: KroppmannsH@bkk-akademie.de
Gina Groth, Tel.: 06623 84-3190, E-Mail: GrothG@bkk-akademie.de